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A
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Aufgaben des Orchesters
Wir sehen den Musikzug in verschiedenen Funktionen:
Unterstützung des Vereinslebens der Orts-Feuerwehr und der örtlichen
Gemeinschaft innerhalb der Gemeinde durch unsere Musik.
Bewahren der gegebenen Traditionen und Erhalten des kulturellen Erbes.
Fördern des Wir-Gefühls und Stärkung der Gemeinschaft untereinander.
Fördern des musikalischen Nachwuchses und Aufnahme in eine fröhliche Gruppe
Gleichgesinnter.
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Aufnahme
Nach der Teilnahme an einigen Proben dem Ausfüllen des Aufnahmeformulares
entscheidet der Musikzugführer über die Aufnahme.
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Ausbildung-Nachwuchs
Wir bilden aktiv unseren Musikernachwuchs aus. Ausbildungsaktionen des
Musikzuges gibt es seit 1977. Die Ausbildungen führen Berufsmusiker durch.
Die Ausbildungsleitung obliegt dem musikalischen Leiter.=>Jugendorchester
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Ausbildungsdauer für Nachwuchs
Die Grund-Ausbildungsphase ist üblicherweise auf eine Dauer von zirka 3
Jahren ausgelegt. Innerhalb dieser Zeit ist, je nach Fortschritt, und
Wunsch schon die Eingliederung in das Orchester möglich.
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Ausbildungsleiter
Die fachliche Ausbildung, die Leitung der Proben und der der Einsätze,
obliegen dem musikalischen Leiter bzw. seinem Vertreter.
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Ausbildungsprogramm-Nachwuchs
Das Ausbildungsprogramm orientiert sich an den Lehrplänen der Musikschulen,
wobei wir auf die Bundes-Musikschule des Deutschen Turnerbundes in Bad
Gandersheim, die für die musikalische Ausbildung auch der Feuerwehrmusiker
übergeordnet tätig, ist Bezug nehmen.
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B
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Beitrag
siehe --> Mitgliedsbeitrag
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Berufe der Aktiven
Die Musikzugmitglieder betreiben die Musik als Hobby und kommen aus
verschiedenen Ausbildungsbereichen und unterschiedlichen Berufen.
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D
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Dienstkleidung
Die Dienstkleidung besteht aus: Feuerwehrjacke, blauem Diensthemd,
schwarzer Krawatte und schwarzer Hose bzw. bei weiblichen Mitgliedern
alternativ schwarzem Rock, schwarzen Strümpfen und schwarzen Halbschuhen.
Kopfbedeckung ist die Feuerwehr-Schirmmütze. Als zivile einheitliche
Bekleidung wird die Feuerwehrjacke durch das dunkelrote Sakko und die gelbe
Krawatte ersetzt. Die Kopfbedeckung entfällt hierbei. Die Dienstjacken und
Dienstmützen werden gestellt.
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Dienstplan
Der Dienstplan beinhaltet alle Einsätze und Ferientermine des Musikzuges.
Er wird am Jahresbeginn schriftlich in unserer Homepage www.musikzug-ffw-elze.de veröffentlicht
und im Verlauf des Jahres aktualisiert. In der Homepage des Musikzuges gibt
es die Gliederung der Termine in öffentliche Termine und interne Termine.
Der Zugriff auf interne Termine ist nur mit einem Passwort möglich (Datenschutz).
Die Terminpläne werden zeitnah gepflegt. =>Öffentliche Termine
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E
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Einsätze
Die ca. 50 Einsätze pro Jahr werden zu je einem Drittel in Elze, in der Wedemark, und außerhalb der Wedemark geleistet.
Einsatzarten:
- Ständchen
kleine Standmusiken zu Personenjubiläen
- Platzmusiken
anlässlich verschiedener öffentlicher Veranstaltungen, Marschmusiken
anlässlich von Festumzügen (eher die Ausnahme).
- Großer
Zapfenstreich Festzeremonie zum Abschluss von großen Ereignissen –
eher selten.
- Festmusiken
anlässlich Feierlichkeiten und Festakten
- Kommersmusiken
musikalische Begleitung von Eröffnungsveranstaltungen, Konzerte
Vortrag mit eigenständigen musikalischen Programmen, Trauermusiken
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Ehrungen
Durch die Feuerwehr-Organisation ist der Musikzug Mitglied im Bund des
Deutschen Blas- und Volksmusik-Verbandes. Die Ehrungen, die dieser Verband
ermöglicht, stehen auch unseren Aktiven zu.
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F
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Ferien
Die Ferien des Musikzuges sind innerhalb der Sommerferien der
allgemeinbildenden Schulen. Die Dauer richtet sich nach den eingrenzenden
Diensten und wird im Dienstplan am Jahresbeginn bekanntgeben.
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Feuerwehrdienst
Feuerwehr-Musiker sind nicht zum Feuerwehrdienst verpflichtet.
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Finanzierung
Der Musikzug finanziert sich durch musikalische Einsätze, Spenden und
finanzielle Zuwendungen.
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Förderung
Es ist wesentliches Ziel, Musiker zu fördern. Die Förderung geschieht u.a.
durch zusätzliche Schulung (Einzelunterricht, Fachkurse, Teilnahme an Workshops ) und durch das Betrauen mit Solovorträgen zu
Konzerten und Einsätzen des Musikzuges.
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G
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Gage
siehe --> Kostenerstattungen
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Geburtstagsgabe
Geburtstage der Aktiven werden im Verlaufe der auf den Geburtstag folgende
Probe mit einem Ständchen, dem musikalischen Tusch und der Gratulation
durch den Leiter der Probe gewürdigt. Der Jubilar kann sich mit einer ‚Gabe‘
nach seinen Vorstellungen bedanken.
--> Runde Geburtstage.
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Geburtstage (runde)
siehe --> Runde Geburtstage
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Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Musikzuges beginnt am 1. November und geht bis 31.
Oktober des Folgejahres.
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Geselliges
Gemeinschaftliche gesellige Veranstaltungen sind Ausflüge (ein-oder
mehrtägig), gesellige Abende, Weihnachtsfeier des Musikzuges und Besuche
von Konzerten namhafter Blasorchester. Die Veranstaltungen werden
kostenmäßig soweit möglich aus der Gemeinschaftskasse bestritten. Die
Entscheidung über die Ausführung von Veranstaltungen werden während der
Mitgliederversammlung oder bei Proben (kleinere Aktivitäten) gefällt.
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Getränke zur Probenpause
In den Probenpausen werden durch den Sozialwart Getränke zur Verfügung
gestellt. Die Kostenausgleich dafür wird durch die Gemeinschaftskasse.
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Gleichberechtigung
Im Musikzuges ist gleichberechtigtes Arbeiten und Entscheiden durch alle
aktiven Mitglieder die Basis für gemeinsames Musizieren.
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H
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Haftung
Für Schäden an Instrumenten oder Gerät des Musikzuges besteht keine
Versicherung. Für Schäden, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht
wurden haftet der Verursacher. Andere werden je nach Vereinbarung durch die
Gemeinschaftskasse des Zuges beglichen.
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Höchstalter
Im Musikzug gibt es kein 'Pensionsalter'. Die Musiker bleiben so lange
aktiv, wie sie sich befähigt fühlen, dem Proben- und Dienstbetrieb zu
entsprechen. (siehe Passive Mitglieder)
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Hochzeit, Grüne
Anlässlich der grünen Hochzeit eines aktiven Mitgliedes wird ein Ständchen
zum Polterabend angeboten. Nach der Trauung wird mit kleiner Besetzung
musikalisch aus der Kirche geleitet.
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Hochzeit, Silber und Weitere
Anläßlich des silbernen,
goldenen und weiterer offizieller Ehejubiläen wird den aktiven
Mitgliedern ein Ständchen angeboten, das aber auch die musikalische
Begleitung einer kirchlichen Zeremonie sein kann.
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I
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Information
Weitere Informationen über den Musikzug enthält das zum 75. Jubiläum des
Musikzuges herausgegebene Jubiläumsheft, das kostenlos beim Musikzugführer
zu erhalten ist und die Homepage www.musikzug-ffw-elze.de
. Weitere Informationen über die Feuerwehr Elze sind in einem
Jubiläumsbuch enthalten , das zum 100 jährigen
Bestehen der Feuerwehr Elze im Jahr 1997 herausgegeben wurde. Es ist bei
Otto Hemme, Elze, erhältlich.
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Instrumente
Der Musikzug unterhält eine Grundausstattung notwendiger Musik-Instrumente.
Jedes aktive Mitglied des Musikzuges, das kein eigenes Musikinstrument hat,
kann, soweit vorhanden, ein Instrument aus dem Zugbestand zur Nutzung im
Sinne des Musikzuges erhalten. Die Musikzug-Instrumente werden vom
Instrumentenwart verwaltet, der diese in regelmäßigen Abständen kontrolliert .
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Integration
Integration der Musiker und ihrer Angehörigen
fördern wir durch Einladung zu gesellschaftlichen und musikalischen
Veranstaltungen des Musikzuges. Es soll dabei die Möglichkeit gegeben sein,
mehr über Arbeit, Aufgaben und Leben innerhalb des Musikzuges der
Freiwilligen Feuerwehr Elze zu erfahren und daran teilzunehmen.
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K
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Kassenführung
Die Verwaltung der Musikzugfinanzen obliegt dem gewählten Kassenführer bzw.
Kassenführerin . Derzeit ist es Gisela Jassens.
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Kommando
Das Musikzugkommando ist die Führungsgruppe des Musikzuges. Es sind dies:
- Musikzugführer
- Eike Hemme
- stellv. Musikzugführer - Henner Glüsing
- Kassenführung
- Gisela Jassens
- Schriftführung
- Jörg Hemme
- Musikalische Leitung - Klaus Breitkopf
- Stabführer
- Harald Thies
- Notenwart
- Harald Thies und Henner Glüsing
- Sozialwart
- Gisela Jassens, Harald Thies und Henner Glüsing,
- Ausrüstungswart
- Klaus Baumgart
- Ehrenmusikzugführer - Günther Hebecker
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Konzert
Es findet jährlich ein Konzert des Musikzuges jeweils Ende März / Anfang
April statt (vor Beginn der Osterferien). Die Aufführung erfolgt im Saal
des Gasthauses Goltermann in Elze.
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Korpsführer
siehe Stabführer
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Kostenerstattungen
Einnahmen für Einsätze und Spenden, sowie jegliche
finanzielle Zuwendungen werden von der Gemeinschaftskasse
vereinnahmt. Von den Einnahmen werden die Aufwendungen für den Proben- und
Dienstbetrieb ausgeglichen.
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Kündigung
Eine Kündigung des Mitgliedsverhältnisses erfolgt schriftlich mit
Begründung. Von Seiten des Musikzuges erfolgt eine Kündigung nur auf Grund
groben Fehlverhaltens gegenüber den Mitgliedern, den gemeinsamen
musikalischen bzw. sozialen Zielen.
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M
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Mindestalter
Das Mindestalter für Aktive richtet sich nach der persönlichen Befähigung.
Jüngere Interessenten sollten sich persönlich über die Möglichkeiten bei uns
beraten lassen.
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Mitgliederversammlung
Es findet 1 x jährlich eine Mitgliederversammlung statt. Die
Jahresversammlung erfolgt im November mit dem Vortrag der Jahres-Berichte
der Stelleninhaber und den Neuwahlen (im 3-Jahres-Rhythmus).
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Mitglieder
Der Musikzug besteht derzeit aus 40 aktiven Mitgliedern.
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Mitgliedsbeitrag
Im
Musikzug wird kein Mitgliederbeitrag als Geldbetrag erhoben. Es
wird davon ausgegangen, dass die musikalische und soziale Leistung des
Mitgliedes innerhalb des Proben- und Dienstbetriebes einen etwaigen
Mitgliedsbeitrag adäquat ausgleicht. Zur Ortswehr Elze sind die Mitglieder
des Musikzuges ebenfalls beitragsfrei. Es wird erwartet, dass die
Aktiven sich zu den Dienstmusiken im Rahmen der Ortswehr entsprechend
einbringen.
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Musikalischer Leiter
Musikalischer Leiter ist Klaus Breitkopf. Er ist nach einer
Musikerausbildung bis zu seiner Pensionierung beim Heeresmusikkorps I in
Hannover in verschiedenen Positionen bis hin zum Korpsführer tätig gewesen.
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Musikzugführung
siehe Organisation
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N
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Notenständer
Der Notenständer wird vom Musiker gestellt. Es werden meist handelsübliche
Klappnotenständer verwendet. Für die Marschmusiken sind Notengabeln
erforderlich, die ebenfalls vom Aktiven gestellt werden.
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Noten
Die notwendige Notenliteratur besteht aus ca.2.300 Piecen. Davon sind ca.100
Titel im sogenanntem 'Standardrepertoire'
Die Titel des Standardrepertoires werden anhand der Orchester-Möglichkeiten und des
für Auftritte sinnvollen Repertoires vom Musikzug-Kommando unter Leitung des musikalischen
Leiters festgelegt. Für besondere Projekte finden sich Aktive zusammen, die entsprechende
Titel-Vorschläge ausarbeiten.
60 Titel sind im Marschbuch und 50 Titel in der Konzertmappe.
Das Standardrepertoire befindet sich "am Mann".
Der Musikzug besitzt ein Noten-Archiv, das folgende Gruppen umfasst:
A. Märsche, Schlager
B. Walzer, Konzertwalzer
C. Polka, deutsche und tschechische Polka
D. Foxtrott, Beat, Tango, Dixie und Anderes
E. Lieder, Intermezzi, Paraphrasen,
Festmusiken
F. Ouvertüren
G. Potpourri mit Märschen, Walzern, Liedern,
modernen Themen, aus Operetten, Opern und Musical
H. Solostücke
I. Literatur für kleine Besetzungen
(Quartette u.a.)
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Nachwuchs
siehe --> Ausbildung
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O
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Organisation
Für die Organisation und Verwaltung des Musikzuges der Freiwilligen
Feuerwehr Elze sind verantwortlich:
Musikzugführer Eike Hemme
Mittelstr.12
30900 Wedemark / Elze
Tel.: 05130 / 6090098
Email eike.hemme@musikzug-ffw-elze.de
stellv.Musikzugführer:
Henner Glüsing
Das Führungsgremium ist das Kommando.
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P
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Passive Mitglieder
Mitglieder des Musikzuges, die aus beruflichen
Gründen, aus Altersgründen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv
musizieren können, jedoch dem Musikzug verbunden bleiben wollen, können auf
Antrag passive Mitglieder werden.
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Proben
Die Proben finden mittwochs von 19:00 bis 21.00 Uhr als Orchesterprobe im
Feuerwehrhaus in 30900 Wedemark OT. Elze, Wasserwerkstraße 13 statt.
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R
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Repertoire
Das Repertoire des Musikzuges erstreckt sich von volkstümlichen Werken
(Märsche, Walzer und Polka), sowie populärer Musik und Evergreens über
geistliche zu konzertanten Werken aus Oper, Operette und Konzert.
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Runde Geburtstage
Die aktiven Mitglieder können sich zu ‘runden Geburtstagen’ (40, 50, und
60) ein festliches Ständchen außerhalb des Probenablaufes wünschen. Ab dem
70. Geburtstag wird das Ständchen innerhalb der gepflegten Tradition der
Elzer Ortswehr angeboten.
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S
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Stabführer
Im Musikzug ist ein/e Stabführer/in durch die Orchestermitglieder gewählt.
Er/Sie nimmt die Vertretung des musikalischen Leiters wahr.
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Standardrepertoire
Mit ‘Standardrepertoire’ werden ca. 100 Musikstücke bezeichnet, dessen
Notenmaterial in Marschbüchern und Konzertmappen zur Verfügung gestellt
wird. Permanentes Bemühen ist es, dieses Repertoire, abhängig von der
jeweiligen Besetzung, ohne besondere Proben qualitativ gut spielbar zu
halten. Das Notenmaterial bleibt "am Mann".
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V
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Versicherung
Für die aktiven Musiker besteht eine Versicherung bei der VGH, die für die
Veranstaltungen greift, die nicht von der kommunalen Versicherung im
Zusammenhang mit Feuerwehr-Diensten abgedeckt werden.
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Vorstand
siehe: Musikzugführung,
siehe: Kommando
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W
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Wahlperiode
Die Amtszeit des Musikzugkommandos beträgt 3 Jahre. Die Neuwahlen finden
auf der Mitgliederversammlung im November statt.
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