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Aufgaben des Orchesters
Wir sehen den Musikzug in verschiedenen Funktionen:
Unterstützung des Vereinslebens der Orts-Feuerwehr und der örtlichen Gemeinschaft innerhalb der
Gemeinde durch unsere Musik.
Bewahren der gegebenen Traditionen und Erhalten des kulturellen Erbes.
Fördern des Wir-Gefühls und Stärkung der Gemeinschaft untereinander.
Fördern des musikalischen Nachwuchses und Aufnahme in eine fröhliche Gruppe Gleichgesinnter.
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Aufnahme
Nach dem Ausfüllen des Aufnahmeformulares entscheidet die Mitgliederversammlung über die Aufnahme.
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Ausbildung-Nachwuchs
Wir bilden aktiv unseren Musikernachwuchs aus. Ausbildungsaktionen des Musikzuges
gibt es seit 1977. Die Ausbildungen führen Berufsmusiker durch. Die Ausbildungsleitung
obliegt dem musikalischen Leiter.=>Jugendorchester |
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Ausbildungsdauer für Nachwuchs
Die Grund-Ausbildungsphase ist auf eine Dauer von 3 Jahren ausgelegt. Danach
erfolgt, soweit gewünscht, die Übernahme in das Orchester mit weiterer Ausbildung
und Förderung.
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Ausbildungsleiter
Die fachliche Ausbildung, die Leitung der Proben und, soweit möglich der Einsätze,
obliegen dem musikalischen Leiter.
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Ausbildungsprogramm-Nachwuchs
Das Ausbildungsprogramm orientiert sich an den Lehrplänen der Musikschulen, wobei
wir auf die Bundes-Musikschule des Deutschen Turnerbundes in Bad Gandersheim,
die für die musikalische Ausbildung auch der Feuerwehrmusiker übergeordnet tätig, ist
Bezug nehmen.
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| B |
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Beitrag
siehe --> Mitgliedsbeitrag
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Berufe der Aktiven
Die Musikzugmitglieder betreiben die Musik als Hobby und kommen aus vielen
verschiedenen Berufen.
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Dienstkleidung
Die Dienstkleidung besteht aus: Feuerwehrjacke, blauem Diensthemd, schwarzer Krawatte und schwarzer Hose bzw. bei weiblichen Mitgliedern alternativ schwarzem Rock, schwarzen Strümpfen und schwarzen Halbschuhen.
Kopfbedeckung ist die Feuerwehr-Schirmmütze.
Als zivile einheitliche Bekleidung wird die Feuerwehrjacke durch das dunkelrote Sakko
und die gelbe Krawatte ersetzt. Die Kopfbedeckung entfällt hierbei.
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Dienstplan
Der Dienstplan beinhaltet alle Einsätze und Ferientermine des Musikzuges. Er wird am Jahresbeginn schriftlich ausgegeben und im Verlauf des Jahres aktualisiert.
In der Homepage des Musikzuges gibt es die Gliederung der Termine in öffentliche Termine und interne Termine. Der Zugrif auf interne Termine ist mit Passwort möglich. Die Terminpläne werden zeitnah gepflegt.
=>Öffentliche Termine |

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Einsätze
Die ca. 50 Einsätze pro Jahr werden zu je einem Drittel in Elze, in der Wedemark, und außerhalb der Wedemark geleistet.
Einsatzarten:
- Ständchen kleine Standmusiken zu Personenjubiläen
- Platzmusiken anläßlich verschiedener öffentlicher Veranstaltungen, Marschmusiken anläßlich von Festumzügen
- Großer Zapfenstreich Festzeremonie zum Abschluß von großen Ereignissen
- Festmusiken anläßlich Feierlichkeiten und Festakten
- Kommersmusiken musikalische Begleitung von Eröffnungsveranstaltungen, Konzerte Vortrag mit eigenständigen musikalischen Programmen, Trauermusiken
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Ehrungen
Durch die Feuerwehr-Organisation ist der Musikzug Mitglied im Bund des Deutschen Blas- und Volksmusik-Verbandes. Die Ehrungen, die dieser Verband ermöglicht, stehen auch unseren Aktiven zu.
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Ferien
Die Ferien des Musikzuges sind innerhalb der Sommerferien der
allgemeinbildenden Schulen. Die Dauer richtet sich nach den eingrenzenden Diensten und wird im Dienstplan am Jahresbeginn bekanntgeben.
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Feuerwehrdienst
Feuerwehr-Musiker sind nicht zum Feuerwehrdienst verpflichtet.
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Finanzierung
Der Musikzug finanziert sich durch musikalische Einsätze, Spenden und finanzielle Zuwendungen.
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Förderung
Es ist wesentliches Ziel, Musiker zu fördern. Die Förderung geschieht u.a. durch zusätzliche Schulung ( Einzelunterricht, Fachkurse, Teilnahme an Workshops ) und durch das Betrauen mit Solovorträgen zu Konzerten und Einsätzen des Musikzuges.
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| G |
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Gage
siehe --> Kostenerstattungen
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Geburtstagsgabe
Geburtstage der Aktiven werden im Verlaufe der auf den Geburtstag folgende
Probe mit einem Ständchen, dem musikalischen Tusch und der Gratulation
durch den Leiter der Probe gewürdigt. Der Jubilar bedankt sich mit einer
Spende von EURO 10.- für die 'Proben-Getränke-Kasse' des Sozialwartes.
siehe --> Runde Geburtstage.
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Geburtstage (runde)
siehe --> Runde Geburtstage
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Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Musikzuges beginnt am 1. November und geht bis 31. Oktober des
Folgejahres.
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Geselliges
Gemeinschaftliche gesellige Veranstaltungen sind Ausflüge (ein-oder mehrtägig),
gesellige Abende, Weihnachtsfeier des Musikzuges und Besuche von Konzerten namhafter Blasorchester.
Die Veranstaltungen werden kostenmäßig soweit möglich aus der Gemeinschaftskasse bestritten. Die Entscheidung über die Ausführung von Veranstaltungen werden während der Mitgliederversammlung gefällt.
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Getränke zur Probenpause
In den Probenpausen werden durch den Sozialwart Getränke zur Verfügung gestellt.
Die Kostenausgleich dafür wird durch die Gemeinschaftskasse und durch die 'Geburtstagsgabe' hergestellt.
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Gleichberechtigung
Im Musikzuges ist gleichberechtigtes Arbeiten und Entscheiden durch alle aktiven Mitglieder die Basis
für gemeinsames Musizieren.
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Haftung
Für Schäden an Instrumenten oder Gerät des Musikzuges besteht keine
Versicherung. Für Schäden, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden
haftet der Verursacher. Andere werden durch die Gemeinschaftskasse des Zuges beglichen.
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Höchstalter
Im Musikzug gibt es kein 'Pensionsalter'. Die Musiker bleiben so lange aktiv,
wie sie sich befähigt fühlen, den Proben- und Dienstbetrieb zu entsprechen.
(siehe Passive Mitglieder)
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Hochzeit, Grüne
Anläßlich der grünen Hochzeit eines aktiven Mitgliedes wird ein Ständchen
zum Polterabend angeboten. Nach der Trauung wird mit kleiner Besetzung musikalisch aus der Kirche geleitet.
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Hochzeit, Silber und Weitere
Anläßlich des silbernen, goldenen und weiterer offizieller Ehejubiläen wird den
aktiven Mitgliedern ein Ständchen angeboten, das aber auch die musikalische Begleitung
einer kirchlichen Zeremonie sein kann.
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| I |
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Information
Weitere Informationen über den Musikzug enthält das zum 75. Jubiläum
des Musikzuges herausgegebene Jubiläumsheft, das kostenlos beim Musikzugführer zu erhalten
ist und die Homepage www.musikzug-ffw-elze.de . Weitere Informationen über
die Feuerwehr Elze sind in einem Jubiläumsbuch enthalten , das zum 100 jährigen
Bestehen der Feuerwehr Elze im Jahr 1997 herausgegeben wurde. Es ist bei Otto Hemme, Elze, erhältlich.
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Instrumente
Der Musikzug unterhält eine Grundausstattung notwendiger Musik-Instrumente.
Jedes aktive Mitglied des Musikzuges, das kein eigenes Musikinstrument hat,
kann, soweit vorhanden, ein Instrument aus dem Zugbestand zur Nutzung im Sinne des Musikzuges erhalten.
Die Musikzug-Instrumente werden vom Instrumentenwart verwaltet, der diese in
regelmäßigen Abständen kontrolliert .
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Integration
Integration der Musiker und ihrer Angehörigen fördern wir durch Einladung zu
gesellschaftlichen und musikalischen Veranstaltungen des Musikzuges. Es soll
dabei die Möglichkeit gegeben sein, mehr über Arbeit, Aufgaben und Leben innerhalb des Musikzuges
der Freiwilligen Feuerwehr Elze zu erfahren und daran teilzunehmen.
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| K |
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Kassenführung
Die Verwaltung der Musikzugfinanzen obliegt dem gewählten Kassenführer bzw.
Kassenführerin . Derzeit ist es Gisela Jassens.
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Kommando
Das Musikzugkommando ist die Führungsgruppe des Musikzuges.
Es sind dies:
- Musikzugführer - Eike Hemme
- stellv. Musikzugführer - Henner Glüsing
- Kassenführung - Gisela Jassens
- Schriftführung - Jörg Hemme
- Musikalische Leitung - Klaus Breitkopf
- Stabführer - Harald Thies
- Notenwart - Harald Thies und Henner Glüsing
- Sozialwart - Gisela Jassens, Harald Thies und Henner Glüsing,
- Ausrüstungswart - Klaus Baumgart
- Ehrenmusikzugführer - Günther Hebecker
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Konzert
Es findet jährlich ein Konzert des Musikzuges jeweils Ende März / Anfang April statt.
Die Aufführung erfolgt im Saal des Gasthauses Goltermann in Elze.
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Korpsführer
siehe Stabführer
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Kostenerstattungen
Einnahmen für Einsätze und Spenden, sowie jegliche finanzielle Zuwendungen werden von der Gemeinschaftskasse vereinnahmt.
Von den Einnahmen werden die Aufwendungen für den Proben- und Dienstbetrieb ausgeglichen.
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Kündigung
Eine Kündigung des Mitgliedsverhältnisses erfolgt schriftlich mit Begründung .
Von Seiten des Musikzuges erfolgt eine Kündigung nur auf Grund groben
Fehlverhaltens gegenüber den Mitgliedern, den gemeinsamen musikalischen bzw. sozialen Zielen.
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| M |
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Mindestalter
Das Mindestalter für Aktive soll 16 Jahre betragen. Jüngere Interessenten
sollten sich persönlich über die Möglichkeiten bei einem Mitglied des Kommandos
beraten lassen.
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Mitgliederversammlung
Es finden 2 x jährlich Mitgliederversammlungen statt. Die Halbjahres-Versammlung findet nach
dem Konzert im April statt. Sie hat keine offizielle Tagesordnung und ist der Diskussion und Beschlußfassung von Tagesfragen vorbehalten. Die Jahresversammlung erfolgt im November
mit dem Vortrag der Jahres-Berichte der Stelleninhaber und den Neuwahlen (im 3-Jahres-Rhythmus).
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Mitglieder
Der Musikzug besteht derzeit aus 36 aktiven Mitgliedern und 7 passiven Mitgliedern.
Sie sind aus beruflichen, gesundheitlichen oder aus Altersgründen in der passive Mitgliedschaft
und bleiben dem Musikzug so verbunden.
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Mitgliedsbeitrag
Im Musikzug wird kein Mitgliederbeitrag als Geldbetrag erhoben. Es wird davon
ausgegangen, daß die musikalische und soziale Leistung des Mitgliedes innerhalb des
Proben- und Dienstbetriebes einen etwaigen Mitgliedsbeitrag adäquat ausgleicht.
Zur Ortswehr Elze sind die Mitglieder des Musikzuges ebenfalls beitragsfrei. Es wird erwartet, daß die Aktiven sich zu den Dienstmusiken im Rahmen der Ortswehr entsprechend einbringen.
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Musikalischer Leiter
Musikalischer Leiter ist Klaus Breitkopf. Er ist nach einer Musikerausbildung bis zu seiner
Pensionierung beim Heeresmusikkorps I in Hannover in verschiedenen Positionen bis hin zum
Korpsführer tätig gewesen.
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Musikzugführung
siehe Organisation
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| N |
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Notenständer
Der Notenständer wird vom Musiker gestellt. Es werden meist handelsübliche Klappnotenständer
verwendet. Für die Marschmusiken sind Notengabeln erforderlich, die ebenfalls vom Aktiven gestellt werden.
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Noten
Die notwendige Notenliteratur besteht aus ca.2.000 Piecen, davon sind
100 Titel im sogenanntem 'Standardrepertoire'
60 Titel sind im Marschbuch und 40 Titel in der Konzertmappe.
Das Standardrepertoire befindet sich "am Mann".
Der Musikzug besitzt ein Noten-Archiv, das folgende Gruppen umfaßt:
- Märsche, Schlager
- Walzer, Konzertwalzer
- Polka, deutsche und tschechische Polka
- Foxtrott, Beat, Beguine, Tango, Dixie und Anderes
- Lieder, Intermezzi, Paraphrasen, Festmusiken
- Ouvertüren
- Potpourri mit Märschen, Walzern, Liedern, modernen Themen, aus Operetten,
Opern und Musical
- Solostücke
- Literatur fü kleine Besetzungen (Quartette u.a.)
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Nachwuchs
siehe --> Ausbildung
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| O |
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Organisation
Für die Organisation und Verwaltung des Musikzuges der Freiwilligen
Feuerwehr Elze sind verantwortlich:
Musikzugführer :
Eike Hemme
Mittelstr.12
30900 Wedemark / Elze
Tel.: 05130 / 6090098
Email eike.hemme@musikzug-ffw-elze.de
stellv.Musikzugführer: Henner Glüsing
Das Führungsgremium ist das Kommando.
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| P |
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Passive Mitglieder
Mitglieder des Musikzuges, die aus beruflichen Gründen, aus Altersgründen
oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv musizieren können, jedoch
dem Musikzug verbunden bleiben wollen, können auf Antrag passive Mitglieder
werden.
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Proben
Die Proben finden mittwochs von 19:00 bis 21.00 Uhr als Orchesterprobe im Feuerwehrhaus in 30900 Wedemark OT. Elze,
Wasserwerkstraße 13 statt.
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| R |
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Repertoire
Das Repertoire des Musikzuges erstreckt sich von volkstümlichen Werken (Märsche, Walzer und Polka)
über geistliche zu konzertanten Werken aus Oper, Operette und Konzert.
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Runde Geburtstage
Die aktiven Mitglieder können sich zu ‘runden Geburtstagen’ (40, 50, und 60)
ein festliches Ständchen außerhalb des Probenablaufes wünschen. Ab dem
70. Geburtstag wird das Ständchen innerhalb der gepflegten Tradition innerhalb der
Elzer Ortswehr angeboten.
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| S |
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Stabführer
Im Musikzug ist ein/e Stabführer/in durch die Orchestermitglieder gewählt.
Er/Sie nimmt die Vertretung des musikalischen Leiters wahr.
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Standardrepertoire
Mit ‘Standardrepertoire’ werden ca. 100 Musikstücke bezeichnet, dessen Notenmaterial in Marschbüchern und Konzertmappen zur Verfügung gestellt wird.
Permanentes Bemühen ist es, dieses Repertoire, abhängig von der
jeweiligen Besetzung, ohne besondere Proben spielbar zu halten.
Das Notenmaterial bleibt "am Mann".
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| V |
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Versicherung
Für die aktiven Musiker besteht eine Versicherung bei der VGH, die für die
Veranstaltungen greift, die nicht von der kommunalen Versicherung im
Zusammenhang mit Feuerwehr-Diensten abgedeckt werden.
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Vorstand
siehe: Musikzugführung,
siehe: Kommando
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| W |
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Wahlperiode
Die Amtszeit des Musikzugkommandos beträgt 3 Jahre. Die Neuwahlen finden
auf der Mitgliederversammlung im November statt.
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